Notfallplan VW-Musterfeststellungsklage VW zahlt Anwaltsberatung
Haben sie in den letzten Tagen Post von VW bekommen und fühlen sich überfragt, ob sie das Vergleichsangebot annehmen sollen. Mitten in der Coronakrise haben sie jetzt nur bis 20.4.2020 Zeit, sich für oder gegen den Vergleich zu entscheiden. Der VW Server ist zeitweise überlastet, ebenso die Hotline für den technischen Support. Sie erhalten keinen Zugang zu ihrem konkreten Vergleichsbetrag, weil der Aktivierungslink nicht ankommt, u.s.w…..
Gerne helfen wir hier weiter. Die Kosten der anwaltlichen Beratung werden bei Vergleichsannahme durch VW übernommen, dies ist im Vergleichstext festgelegt. Kontaktieren sie uns unter 06461/95130 oder mail@rechtsanwaelte-biedenkopf.de
Vorab ein paar Tipps zur Nutzung des Portals:
• Nach unserer Erfahrung macht die Verwendung einer Gmx-Email Adresse zur Übersendung des Aktivierungslinks Probleme. Der Link kommt teilweise gar nicht oder verspätet an. Eine T-Online Adresse funktioniert z.B. besser.
• Halten sie die Fahrzeugidentnummer bereit, sie kann auf der Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) unter E abgelesen werden.
• Halten sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereit, diese müssen sie hochladen und dann eintragen, wann das Auto erstmalig auf sie zugelassen wurde (nicht zu VERWECHSELN mit Datum der Erstzulassung)
• Haben sie den Fahrzeugbrief überhaupt nicht, obwohl die Finanzierung vollständig abbezahlt wurde?
• Sie sollten diesen nun zügig bei der finanzierenden Bank anfordern, teilweise wird die Rückgabe verzögert, manchmal liegt der Brief auch beim Autohaus. Auch hier kann ein Anwaltsschreiben weiterhelfen.
• Die Vergleichsbeträge liegen in etwa zwischen 10% und 15% des Kaufpreises.
• WICHTIG: Senden sie am Ende des Prozesses den Vergleich ab, haben Sie ein verbindliches Vergleichsangebot abgegeben, dass für sie bindend ist und von VW bis zum 20.4.20 angenommen werden kann.
• VW zahlt die anwaltliche Beratung nur, wenn sie sich vor Vergleichsabschluss beraten lassen.
• Deswegen besser anwaltlichen Rat einholen, Vor- und Nachteile abwägen und dann entscheiden. So viel Zeit muss sein.
Laura Stiller, Rechtsanwältin
Die obigen Informationen sind unverbindlich, ohne jegliche Gewähr für Vollständig- und Richtigkeit. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung
Eingestellt am 24.03.2020 von W. M. Bäumner
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