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Reduzierung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit neuer Partnerin
Das Zusammenleben des unterhaltspflichtigen Ehepartners mit seiner neuen Partnerin oder seinem neuen Partner begünstigt die/den unterhaltsberchtigte(n) Ehepartner(in).
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.03.10 wird der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehepartners, wenn dieser mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt (gilt natürlich genauso auch für Ehepartnerinnen), von 1.000,- € auf 900,-- € reduziert.
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.03.10 wird der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehepartners, wenn dieser mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt (gilt natürlich genauso auch für Ehepartnerinnen), von 1.000,- € auf 900,-- € reduziert.
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Eingestellt am 26.05.2010 von W. M. Bäumner
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