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Ersatz von Kraftstoff im Tank bei Totalschaden
Das Amtsgericht Solingen (AG Solingen, Urt. v. 18.06.2013 - 12 C 638/12) hat in dem von ihm zu entscheidenden Fall einem Geschädigten insoweit in vollem Umfang Recht gegeben.
Da das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hatte, war der noch im Fahrzeug befindliche Kraftstoff für den Geschädigten nutzlos und stellt eine ersatzfähige Schadensposition dar.
Dem Geschädigten kann nicht abverlangt werden, den Kraftstoff abpumpen zu lassen, da dies mit Kosten verbunden ist und zudem der Restkraftstoff aus einem gebrauchten Fahrzeug nicht so werthaltig ist, wie "frischer" Kraftstoff.
Die Rechtsprechung ist in derartigen Fällen jedoch nicht einheitlich. Manche Gerichte betrachten den Kraftstoff als eine im Totalschadensbetrag enthalten Postition, die nicht separat ersatzfähig ist.
Eingestellt am 19.12.2013 von W. M. Bäumner
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