General- u. Vorsorgevollmacht
Die Kombination von General- und Vorsorgevollmacht ist die am häufigsten gewählte Form der Vollmacht zur Vorsorge im Alter und bei Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit.
Wesentlicher Unterschied zur reinen Vorsorgevollmacht, wie auf der Seite "Vorsorgevollmacht" auf dieser Homepage beschrieben, ist die dieser vorangestellte Generalvollmacht.
Die notariell beurkundete Generalvollmacht stellt sicher, dass Sie auch in Vermögensangelegenheiten, bis hin zu Verfügungen über Grundbesitz oder in Bankangelegenheiten, auch außerhalb des Vorsorgefalles (Alter oder Geschäftsunfähigkeit) einen Vertreter mit der Regelung Ihrer Angelegenheiten beauftragen können.
Hierzu ist aber ein absolutes Vertrauen zum jeweiligen Bevollmächtigen sowie ausführliche und kompetente rechtliche Beratung erforderlich, die Sie von mir als erfahrenem Notar erhalten.
Greifen Sie zur Vorbereitung eines Beratungstermins auf unsere Online-Formulare zurück, damit alle vorab feststehenden Daten schon zu dem ersten Termin zur Verfügung stehen wodurch wir uns im Beratungsgespräch auf das Wesentliche, nämlich Ihre Vorsorge, konzentrieren können.
Notar, Rechtsanwälte, Fachanwälte in Gladenbach für Biedenkopf, Angelburg, Dautphetal, Gladenbach, Breidenbach und Steffenberg