Vollmachten
Mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur im Alter, sondern auch in alltäglichen Situationen, in denen Sie Ihre Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten nicht persönlich in die Hand nehmen können oder wollen, durch eine von Ihnen höchstpersönlich ausgewählte Vertrauensperson vertreten werden können.
Damit kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung, bei der dann unter Umständen eine Ihnen völlig fremde Person oder gar Institution in die Hand nimmt, vermieden werden.
Nehmen Sie Kontakt auf, damit Sie mit mir besprechen können, wie wir zusammen Ihre Absicherung erreichen. Dabei werden auch Fragen zur Zeit nach dem Vorsorgefall, nämlich dem Erbrecht zu erörtern sein, um eine „Rundumvorsorge“ schaffen.
Generell gilt bei allen beschriebenen Formen von Vollmachten, dass im Falle des Verlusts einer nur privatschriftlich verfassten Vollmachtsurkunde nach Eintritt des Vorsorgefalles (Verlust der Geschäftsfähigkeit) kein Ersatz mehr möglich ist.
Hingegen können von notariell beurkundeten Vollmachten jederzeit beliebig viele neue sog. Ausfertigungen erteilt werden, also gerade dann, wenn bereits Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist, die die Erteillung einer neuen Vollmacht ausschließt.