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Testamente, Erbverträge

Herausragende Bedeutung in der täglichen notariellen Praxis kommt der Regelung der Rechtsnachfolge im Todesfall, dem Erbrecht, zu.

In wohl kaum einem Rechtsgebiet gibt so viele Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen (Unternehmensrecht, Familienrecht, Steuerrecht).

Gestaltungsfehler sind nirgends schwerwiegender als im Erbrecht. Denn oftmals gibt es, da sie häufig erst nach dem Erbfall (Tod) offenkundig werden, keine „Reparaturmöglichkeiten“. Somit kann dies zu Streitigkeiten in der Familie, teuren Gerichtsverfahren bis hin zum Zerfall des Vermögens führen.

Aus diesen Gründen gehen wir akribisch in diesem Rechtsgebiet bei der Erstellung Ihres maßgeschneiderten Testamentes oder Erbvertrages vor.

Das vielfach als Patentlösung angesprochene als sog. Berliner Testament in Form der Einsetzung des Ehepartners als Alleinerben und der Kinder als Schlusserben, ist dabei nur der Einstieg in weitergehende Überlegungen.

Wir prüfen stets eine Vielzahl unterschiedlicher Szenarien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge, des Pflichtteilsrechts, des Ehegattenerbrechts und des Steuerrechts (ohne dass allerdings steuerliche Beratung durch den Notar stattfindet, sondern stets durch Ihre Steuerberater) und sorgen für eine rechtssichere, nämlich gerichtliche Verwahrung, einhergehend mit jederzeitiger Auffindbarkeit Ihrer letztwilligen Verfügung im Todesfall. Dies gilt gleichermaßen für ein „einfaches“ Testament, anspruchsvolle Gestaltung bei Privatleuten (Patchworkfamilien, vor- oder außereheliche Kinder, sog. Behindertentestamenten oder Überschuldung).

Ganz entscheidender Vorteil des notariell beurkundeten Testaments oder Erbvertrages gegenüber eigenhändigen Tes­ta­men­ten ist die Vermeidung der ihnen häufig anhaftenden Ungenauigkeiten. Diese führen im Erbfall häufig zu Zweifeln und zu Streit unter den Nachkommen. Noch schlimmer sind irreparable Formfehler, die zur Nichtigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung führen können, mit dem daraus folgenden Eintritt der ungewünschten gesetzlichen Erbfolge.

Darüber hinaus kann ein notarielles Testament (z.B. im Verkehr mit dem Grund­buch­amt) die Einholung eines Erbscheins ent­behrlich machen, wodurch den Erben nach Eintritt des Erbfalls der Aufwand und letztlich auch die Kosten für die Beantragung und Ausstellung eines Erbscheins erspart werden können.

Komplexe erbrechtliche Gestaltungen und Nachfolgeplanungen sind erforderlich bei der Rechtsnachfolge im Todesfall eines Unternehmers, die wir in Kooperation mit Ihren steuerlichen Beratern sorgfältig, zukunftsorientiert maßgeschneidert erstellen.

Greifen Sie zur Vorbereitung eines Beratungstermins auf unsere Online-Formulare zurück, damit alle vorab feststehenden Daten zu dem ersten Termin zur Verfügung stehen wodurch wir uns im Beratungsgespräch auf das Wesentliche, nämlich Ihr erbrechtliches Anliegen, konzentrieren können.
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