Erbausschlagung
In vielen Fällen stellen die gesetzlichen oder testamentarischen Erben fest, dass sie, etwa wegen Überschuldung des Nachlasses, eine Erbschaft nicht antreten wollen oder können.
Wegen zwingender gesetzlicher Fristen für die Ausschaltung eines Erbes ist schnelles Handeln geboten und daher rechtlicher Rat unerlässlich.
Die Ausschlagung einer Erbschaft kann durch einen Notar oder aber auch unmittelbar bei dem zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
Rechtliche Lösungen gibt es auch, wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wurde oder aber eine Ausschlagung bereits erfolgt ist.
In allen diesen Fällen bin ich als Notar ihr zuverlässiger Ansprechpartner und Berater.
Greifen Sie zur Vorbereitung eines Beratungstermins auf unsere Online-Formulare zurück, damit alle vorab feststehenden Daten schon zu dem ersten Termin zur Verfügung stehen wodurch wir uns im Beratungsgespräch auf das Wesentliche, nämlich Ihre erbrechtlichen Fragen, konzentrieren können.
Notar, Rechtsanwälte, Fachanwälte in Gladenbach für Biedenkopf, Angelburg, Dautphetal, Gladenbach, Breidenbach und Steffenberg