Kosten
Die Kosten der notariellen Tätigkeit sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Diese Vorschriften sind von jedem Notar unbedingt einzuhalten, was in regelmäßigen Abständen durch das Landgericht Marburg als Aufsichtsbehörde überprüft wird.
Wenn Sie einen Überblick über die im Rahmen von Immobilienübertragungsverträgen anfallenden Kosten wünschen, können Sie sich hier hinformieren: http://www.notarkostenrechner.com/. Es können jedoch im Einzelfall zusätzliche Kosten anfallen, so dass diese Berechnung nicht als abschließend zu betrachten ist und auch keine Zusicherung der Höhe bedeutet.