Erbrecht und Ehescheidung

Nur wenige denken daran, daß bis zur Scheidung der getrennt lebende Ehepartner weiterhin ein gesetzliches Erbrecht hat. Allein die Trennung ändert hieran nichts, sondern es ist ein Testament erforderlich, um im Erbfall den Nachlaß in eine andere Richtung zu lenken.
Zwar ist hierdurch der gesetzliche Pflichtteil dem getrennt lebenden Partner in der Regel nicht zu entziehen, aber wenigstens kann der Anteil am Nachlaß hierauf reduziert werden.
Übersehen wird vor allem oft, daß die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung sehr lange dauern kann und somit dieses Risiko sehr lange besteht.
Mit Blick auf die Erbrechtsreform ist auch zu berücksichtigen, daß der Pflichtteilsanspruch des Ehegatten sich jährlich um ein Zehntel vermindert und somit von dem Nachlaß mehr den testamentarischen Erben verbleibt.
Auch ist gerade bei Unternehmerehen mit Kindern zu berücksichtigen, daß ohne Testament auch die Kinder gesetzliche Erben sind. Dies ist aber auch ohne Trennung und Scheidung zu beachten. Es kann also bei dem Tod des Unternehmers eine kaum zu handhabende Situation für die Ehefrau entstehen. Insbesondere wenn die Kinder noch minderjährig sind und wichtige Entscheidungen alleine ohne gerichtliche Genehmigung nicht getroffen werden können. Bei volljährigen Kindern kann die Situation entstehen, daß diese mit ihren eigenen Vorstellungen wichtige Entscheidungen zum Wohle des Unternehmens oder des verwittweten Ehegatten verhindern.
Wenn ein Kind das Vermögen eines Elternteils erbt und dann selbst verstirbt, kann es sein, daß der andere Elternteil, also sogar der geschiedene Ehepartner, wiederum dieses Vermögen erbt. Hiergegen hilft nur ein Testament!
Zwar können Testamente im Regelfall privatschriftlich unter Beachtung der gesetzlichen Formalien errichtet werden. Empfehlenswert ist in diesem, aber auch allen anderen Fällen anwaltliche Beratung. Zweckmäßig mit Blick auf die Kosten ist in den meisten Fällen die notarielle Beurkundung eines Testaments. Hierdurch können auch nach dem Todesfall oft Kosten gespart werden.