Wildunfall - Teilkasko zahlt auch bei Ausweichmanöver

Der Fahrzeugversicherer schuldet sog. Rettungskostenersatz, wenn bei einem Ausweich-/Bremsmanöver anläßlich eines sich der Fahrbahn nähernden Rehs das Fahrzeug ausbricht und hierdurch beschädigt wird.
In einem vom Landgericht (LG) Limburg (Az. 2 O 137/09, Urteil vom 17.02.10) Fall hatte die Fahrerin eines Pkw auf regennasser Fahrbahn das Fahrzeug stark abegebremst, weil sich von der Seite ein Reh der Fahrbahn genähert hatte. Das Fahrzeug brach aus und wurde erheblich beschädigt. Das LG Limburg hat nun entschieden, daß der Teilkaskoversicherer auch für solche Schäden aufzukommen hat.

Der Umstand, dass die Fahrerin … möglicherweise nicht planend handelte, sondern reflexartig auf das Auftauchen des Rehs reagierte, steht eine Einstandspflicht der Beklagten nicht entgegen. Es reicht aus, dass die Rettungsmaßnahme objektiv dem Zweck diente, den durch das mögicherweise auf die Fahrbahn laufende Reh drohenden Schaden abzuwenden (so schon OLG (Oberlandesgericht) Oldenburg, Az. 3 U 80/04, Urteil v. 22.9.04). Dies war vorliegend der Fall. Ungeachtet dessen, ob es sich bei dem Ausweichmanöver der Fahrerin letztlich um einen Fahrfehler handelte, diente es dennoch dem Zweck, einen Zusammenstoß mit dem Tier zu verhindern.



Eingestellt am 29.06.2010 von W. M. Bäumner
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