Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Feb. 2010 entschieden, dass Schwiegereltern Zuwendungen, die sie an ihr Schwiegerkind geleistet haben, zurückfordern können.

Dieses Urteil betrifft alle Schwiegereltern, die an Ihr Schwiegerkind während dessen Ehe mit ihrem leiblichen Kind Vermögenswerte zugewendet haben!

Der BGH sieht solche Zuwendungen jetzt - anders als bisher - als Schenkungen an, so dass hierfür auch die Rechtsgrundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden sind. Dabei bildet die Ehe von Kind und Schwiegerkind, deren Fortbestand und das eheliche Zusammenleben die Grundlage für die Schenkung. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt diese Geschäftsgrundlage, so dass dadurch die Möglichkeit einer zumindest teilweisen oder vielleicht sogar vollständigen Rückabwicklung durch richterliche Vertragsanpassung eröffnet wird.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben!

Lassen Sie sich von uns beraten, welche Auswirkungen dieses Urteil auf Ihre Fallgestaltung hat.

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Eingestellt am 26.05.2010 von W. M. Bäumner
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