Reduzierung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Zusammenleben mit neuer Partnerin

Das Zusammenleben des unterhaltspflichtigen Ehepartners mit seiner neuen Partnerin oder seinem neuen Partner begünstigt die/den unterhaltsberchtigte(n) Ehepartner(in).
Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.03.10 wird der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehepartners, wenn dieser mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt (gilt natürlich genauso auch für Ehepartnerinnen), von 1.000,- € auf 900,-- € reduziert.

Wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie uns hier oder telefonisch: 06461-95130



Eingestellt am 26.05.2010 von W. M. Bäumner
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