Zentrales Testamentsregister
Es empfiehlt sich stets, ein Testament in gerichtliche Verwahrung zu geben. Auch ein nicht notariell beurkundetes Testament sollte dorthin gelangen. Dies stellt sicher, daß es auch Berücksichtigung findet.
Eine ganz entscheidende Neuerung ist das Zentrale Testamentsregister, welches von der Bundesnotarkammer geführt wird und für Deutschland am 1. Januar 2012 den Betrieb aufnimmt. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die in gerichtliche Verwahrung gelangen oder vom Notar errichtet werden.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne. Sie finden aber auch weitere Informationen dazu direkt bei der Bundesnotarkammer.


