Testament
Nehmen Sie sich einmal die Zeit und schauen in Ihrer Tageszeitung die Geburtsjahre der Verstorbenen in den Todesanzeigen durch. Sie werden sehen, daß darunter sehr viele auch noch "junge" Menschen sind. Und genau dieser Personenkreis ist es, wo häufig schwerwiegende Probleme auftreten. Meist sind dann noch minderjährige Kinder vorhanden und ein (evtl. nicht vollständig bezahltes) Eigenheim oder ein Unternehmen, das mit einem anderen nicht zur Familie zählenden Partner betrieben wird.
Die denkbaren Konstellationen sind sehr vielfältig. Allen gemeinsam ist, daß ohne Testament an die Stelle des Verstorbenen unweigerlich dessen gesetzliche Erben nachrücken. Dies sind Ehefrau/Ehemann und (minderjährige) Kinder!
Was soll geschehen, wenn
- nun die Immobilie später einmal veräußert werden soll, weil der hinterbliebene Ehepartner umziehen
muß, jedoch die Kinder Miteigentümer in Erbengemeinschaft sind?
- die Kinder schon volljährig sind und auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft drängen?
Dies sind nur zwei Fragen, die aber genügend Anlaß bieten, über die Errichtung eines Testaments nachzudenken.
Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, in dem wir Ihnen auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung vorschlagen können.
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