Kinder

Elterliche Sorge / Aufenthaltsbestimmung / Umgangsrecht

Was geschieht mit den Kindern?
Dies bestimmen die Eltern gemeinsam. Gelingt dies nicht, kann das Jugendamt um Unterstützung gebeten werden. Kommt es auch dort nicht zu einer Einigung, muß das Familiengericht entscheiden. Auf Antrag der Eltern kann das Gericht bestimmen, wo die Kinder nach der Trennung der Eltern ihren Aufenthaltsort haben sollen (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Wer erhält die elterliche Sorge über gemeinschaftliche Kinder?
Mit dem Scheitern einer Ehe ist es nicht von vornherein erforderlich, an der gemeinsamen elterlichen Sorge etwas zu ändern. Sie bleibt grundsätzlich weiterhin gemeinsam bestehen. Nur wenn die Ehepartner nach dem Scheitern der Ehe nicht mehr in der Lage sind, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben, ist eine Regelung der elterlichen Sorge durch das Familiengericht erforderlich.
Eine Regelung der elterlichen Sorge ist nicht unbedingt erforderlich, wenn sich die Eltern "nur" um den Kontakt (Umgangsrecht) der Kinder zu dem Elternteil, bei dem sie nicht dauernd leben, streiten. Hierüber kann unabhängig von der elterlichen Sorge eine Regelung herbeigeführt werden.