Düsseldorfer Tabelle 2011



Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

Hier können Sie die vollständige aktuelle (Stand 01.01.2011) Düsseldorfer Tabelle sowie Leitlinien und sämtliche Anmerkungen des OLG Frankfurt herunterladen:

Beachten Sie bitte auch, daß ab 01.01.2011 erhebliche Änderungen zu eingetreten sind. Diese Änderungen führen in vielen Fällen dazu, daß sich bisherige Zahlbeträge ändern, so daß eine Überprüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfolgen sollte!
Leitlinien des OLG Frankfurt 01.01.2011 zur Düsseldorfer Tabelle als PDF
Speichern Öffnen Unterhaltsgrundstze_2011.pdf (157,52 kb)