Beratung und Vertretung bei Fragen im Erbrecht in Biedenkopf

Vor dem Erbfall

„Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht mehr umdrehen."
Deshalb sollte sich der Erblasser mit erbrechtlichen Fragestellungen bereits zu Lebzeiten auseinandersetzen.
Beratung und Vertretung bei Fragen im Erbrecht in Biedenkopf
Haben Sie gewusst, dass nur etwa jeder fünfte Deutsche ein Testament errichtet oder eine sonstige Nachfolgeregelung trifft? Und dass ein vernünftiger Vermögensübergang ohne eine solche Nachfolgeregelung nur in den wenigsten Fällen mit dem ursprünglichen Willen des Erblassers übereinstimmt? Wussten Sie, dass von den genannten erbrechtlichen Verfügungen, die also lediglich 20% der Deutschen treffen, annähernd 90% inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam sind? Dies führt dann nicht nur zu Störungen des Familienfriedens, sondern oft zu langwierigen und teuren Streitigkeiten unter den Erben oder sogar im Einzelfall zur Unwirksamkeit des Testamentes.
Ist Ihnen bekannt, dass in einer kinderlosen Ehe die Schwiegereltern Miterben werden können, wenn kein Testament geschrieben oder ein Erbvertrag beurkundet worden ist?

Bereits errichtete Testamente sollte man grundsätzlich immer dann überdenken, wenn sich im Leben etwas Wesentliches ändert. Das kann beispielsweise eine Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie sein.
Vor Aufsetzen eines Testamentes sollte der Erblasser sich daher über die gesetzliche Erbfolge informieren und überlegen, inwieweit es überhaupt einer abweichenden Regelung bedarf. Insbesondere für den Fall, dass durch Errichtung eines Testaments von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, sollte der Testator frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um spätere überflüssige Streitereien unter den Erben aufgrund unklarer Testamentsgestaltung zu vermeiden.

Ich habe mich als Rechtsanwältin in Biedenkopf auf dem Gebiet des Erbrechts intensiv fortgebildet und bin in diesem Bereich schwerpunktmäßig tätig. Ich stehe Ihnen bereits vorsorgend im Hinblick auf sämtliche Fragen, die mit dem Erbrecht in Zusammenhang stehen, kompetent zur Seite. Bei Bedarf kann ich die von Ihnen gewünschten Nachfolgeregelungen rechtlich überprüfen und nach eingehender Beratung rechtswirksam gestalten.In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung.
Im Rahmen von notwendigen erbrechtlichen Regelungen bereits zu Lebzeiten stehe ich Ihnen insbesondere in den nachfolgenden Bereichen gerne zur Verfügung:

  • Vorsorge durch Testaments-und / oder Erbvertragsgestaltung
  • gemeinschaftliche Testamente
  • Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Übertragung
  • gesetzliche Erbfolge
  • erbschaftssteuerliche Auswirkungen
  • Kontovollmachten
  • Verträge zugunsten Dritter
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Unternehmensnachfolge
  • Stiftungsgründungen

Nach dem Erbfall

Der Erbe ist meist durch den Verlust des Familienangehörigen emotional belastet und sieht sich dann noch mit erheblichen bürokratischen und juristischen Schwierigkeiten konfrontiert. Häufig ergeben sich problematische Rechtsfragen, so zur Frage der Erbfolge generell, hinsichtlich etwaiger Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, Vermächtnisansprüche, Ansprüche aufgrund erbrachter Pflegeleistungen. Auch die Frage wer den Nachlass überhaupt besitzt, was dazu gehört, ob er überschuldet ist und deshalb eine Erbausschlagung angezeigt ist, bedarf einer kompetenten anwaltlichen Beratung. Gerade in Bezug auf eine Erbausschlagung ist Eile geboten, da die Ausschlagung einer Erbschaft innerhalb einer 6 Wochenfrist gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen muss.

Aufgrund meiner Erfahrung als im Erbrecht schwerpunktmäßig tätige Rechtsanwältin kann ich Sie mit dem erforderlichen Abstand zu der belastenden persönlichen Situation bereits rechtzeitig umfassend beraten und damit möglicherweise dazu beitragen, auftretende Konflikte zwischen den Beteiligten außergerichtlich beizulegen. Sofern dies nicht möglich ist, werde ich Ihnen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung hinsichtlich Ihrer berechtigten Ansprüche kompetent zur Seite stehen.
Ich bin für Sie da, um alle rechtlichen und organisatorischen Fragen zu beantworten. Beispielsweise wann und wo ein handschriftliches nicht hinterlegtes Testament vorgelegt werden muss, wer für die Beerdigungskosten aufkommen muss und wer über die Grabstätte zu entscheiden hat. Was passiert mit den Bankkonten und den Lebensversicherungsverträgen? Wie kommt man zu einem Erbschein und braucht man überhaupt einen solchen? Diese und alle anderen Fragen die Sie im Zusammenhang mit dem Erbfall haben, erläutere ich Ihnen gerne.

Nach dem Erbfall umfasst mein Leistungsspektrum insbesondere:

  • Beratung in Hinblick auf Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Beantragung eines Erbscheins und Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
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